AGB

1. Unsere Allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Mit der erfolgten Auftragserteilung durch den Kunden oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Maß-, Gewichts-, sowie sonstigen Angaben sind unverbindlich. Hiervon abweichende Festlegungen bleiben unberührt. Der Kauf und/ oder Liefervertrag gilt erst bei erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung oder spätestens bei erfolgter Lieferung der Ware als abgeschlossen. Für Käufe auf Abruf sind wir nicht verpflichtet, Vorräte zu halten.

3. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zzgl. zwei Werktage Postzustellungszeit fällig. Dem Nettobetrag der Rechnung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende ges. MwSt. hinzu zu rechnen.
Alle Zahlungen haben bar oder unbar per Überweisung und spesenfrei an uns zu erfolgen. Eine Rechnungsbegleichung durch Wechsel oder Scheck bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung und Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung des Kaufpreises. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit irgendeiner Gegenforderung ist nicht zulässig, es sei denn, diese ist von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Ab Fälligkeit berechnen wir den uns dadurch erwachsenen gesetzlichen Verzugsschaden.

4. Untersuchungspflicht und Mängelhaftung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit und Qualität zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware uns schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Ware als vertragsgemäße Lieferung. Eine erhobene Mängelrüge entbindet jedoch keinesfalls von pünktlicher und vertragsgemäßer Zahlung. Bei begründeten Mängelrügen wird nach unserer Wahl die mangelhafte Ware repariert oder ersetzt (Nacherfüllung). Soweit die Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen nicht erfolgt, die wir zu vertreten haben, oder eine im Weg der Ersatzlieferung gelieferte Ware erneut mangelhaft oder falsch geliefert wird, hat der Kunde insoweit zusätzlich Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
Darüber hinaus gehende Mängelansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen – insbesondere bei unberechtigter Nichtannahme – zu Lasten des die Annahme verweigernden Käufers. Rücksendungen oder der Umtausch gelieferter Ware und der dabei anfallenden Kosten werden ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht angenommen und auch nicht erstattet. Verweigert der Käufer oder der von ihm zum Empfang der Lieferung berechtigte Dritte die Annahme, ohne hierzu berechtigt zu sein, können wir nach Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder einen pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 33,3% des vereinbarten Kaufpreises – unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen – verlangen.
Das Recht des Käufers zum Nachweis eines uns entstandenen geringeren Schadens bleibt hiervon unberührt. Unsere Mängelhaftung ist auf einem Zeitraum von 1 Jahr ab dem „Datum der Lieferung“ an den Kunden begrenzt.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Eine Weiterveräußerung ist innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zulässig. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits mit erfolgter Lieferung an den Dritten in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
6. Transport und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Lieferung an den Kunden oder an den Spediteur / Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers geht die Gefahr auf den Besteller über, auch wenn wir mit eigenen oder fremden Fahrzeugen frei Bestimmungsort zu liefern haben. Die Wahl des Transport-, Beförderungs- und Schutzmittels bleibt uns haftungsfrei überlassen, falls der Käufer nicht besondere schriftliche Anweisungen gibt.

7. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, solche sind ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig und abdingbar ist. Im Falle einer nicht rechtzeitigen, von uns nicht zu vertretenden Belieferung durch unsere Vorlieferanten sind wir von der Einhaltung von Lieferungs- und Leistungsfristen frei. Dauert die Nichtbelieferung mehr als 4 Wochen an, sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, Satz 1 und 2 gelten bei höherer Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Transportschwierigkeiten u.a. bei uns oder den Zulieferern entsprechend.

8. Abweichungen
Technische Abweichungen von Maß, Gewicht bis zu 10% und der mittleren Güte sind nach der Gruppe II der EN 485-4 von 1993 oder den Herstellerangaben zulässig, soweit dadurch der vertraglich vorgesehen Gebrauch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, geltendes Recht
Als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen wird 85296 Rohrbach vereinbart. Gerichtsstand für beide Parteien ist – soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – das AG Pfaffenhofen oder das LG Ingolstadt. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Kaufrechts des BGB, im Übrigen gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Sonstiges
Alle Erklärungen und Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Dies gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Verkaufsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen. In diesem Fall soll eine Bestimmung gelten, die der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.